die Sie sich gemerkt haben?
ges peicherten Artikel zu sehen.
Im Gartenmoebel.de Online Shop haben Sie vielfältige Zahlungsmöglichkeiten, sodass für jeden Kunden die Passende dabei ist. Die verschiedenen Zahlungsmittel stellen wir Ihnen weiter unten vor. Bei Fragen kontaktieren Sie gerne jederzeit unseren Kundenservice.
Diesen Service bieten wir ausschließlich für bestimmte Organisationen, wie zum Beispiel öffentlich-rechtliche Einrichtungen, politische Parteien oder kirchliche Einrichtungen an. Ob Ihr Betrieb für unseren Service qualifiziert ist, erfahren Sie weiter unten („Für wen ist diese Form des Kaufs auf Rechnung möglich?"). Alle anderen Kunden nutzen bitte unsere regulären Zahlungsmethoden. Bitte beachten Sie: Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
Und so geht’s:
Um den Rechnungskauf nutzen zu können, benötigen Sie ein Kundenkonto. Falls Sie noch keins haben, legen Sie hier am besten gleich eins an.
So können Sie bis zur Freischaltung des Rechnungskaufs unsere regulären Zahlungsmöglichkeiten nutzen.
Sie schreiben uns eine E-Mail unter service(at)gartenmoebel.de oder rufen uns unter der Telefonnummer 02801 3713 111 an und teilen uns Folgendes mit:
- Artikelnummer und -menge der auf Rechnung zu kaufenden Artikel
- Kundenkonto bzw. E-Mail-Adresse
Danach erhalten Sie eine E-Mail mit unserem Antragsformular auf die angegebene E-Mail-Adresse. Das Antragsformular senden Sie uns bitte vollständig ausgefüllt via E-Mail, per Post oder per Fax an 02801 98888-18.
Nach Eingang prüfen wir Ihren Antrag. Das kann maximal zwei Arbeitstage in Anspruch nehmen. Anschließend erhalten Sie von uns eine Nachricht über das Ergebnis der Antragsprüfung per E-Mail.
Wenn Sie einen positiven Bescheid erhalten, ist Ihr Kundenkonto dann für den Rechnungskauf freigeschaltet. Die regulären Zahlungsmöglichkeiten bleiben weiterhin erhalten.
Für wen ist diese Form des Kaufs auf Rechnung möglich?
Auf Rechnung können Organisationseinheiten der öffentlichen Verwaltung (Bund, Länder, Bezirke, (Land-)Kreise, Städte und Gemeinden), Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentliche Unternehmen bezahlen.
Weiterhin bieten wir allen politischen Parteien im Sinne des § 2 PartG die Möglichkeit zur Bezahlung auf Rechnung. Wir möchten darauf hinweisen, dass politische Parteien als unsere Kunden die freiheitliche und demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Grundgesetzes achten müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, sehen wir ohne Angabe von Gründen von einer Lieferung ab.
Das Antragsformular für den Kauf auf Rechnung finden Sie hier.